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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

§1 Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt.

§2 Allen abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, auf die in irgend einer Form verwiesen wird, wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass wir ihre Anerkennung ausdrücklich schriftlich bestätigen.

§3 Die Ablehnung unserer Geschäftsbedingungen erlangt nur durch umgehende Stornierung der Vortragsvereinbarung oder durch Rücksendung des gelieferten Bild- und Textmaterials - jeweils innerhalb von 48 Stunden - Gültigkeit.

§4 Die Vereinbarung einer Multivisionspräsentation und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgt im allgemeinen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv. Sperrfristen bedürfen der gesonderten Vereinbarung und zusätzlicher Abrechnung. Insbesondere die Vergabe von Exklusivrechten für Texte ist möglich, bedarf allerdings eines speziellen Vertrages.

II. Vortragsveranstaltungen

1. Terminvereinbarungen:

§5 Bei unverbindlich vorgemerkten Terminen besteht ein Anspruch auf Umwandlung des Termins in einen verbindlichen nur während der vereinbarten Reservierungsfrist. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Reservierungsfrist 14 Tage. Weitergehende Verbindlichkeiten aus der Vormerkung eines Termins akzeptieren wir nicht. Wird ein Gastspielvertrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung zurückgeschickt, erlischt der Anspruch auf den Termin.

§6 Sollte aus wichtigem Grund (Unfall, Krankheit etc.) eine mit uns vereinbarte Veranstaltung nicht stattfinden können, so setzen wir den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis. Ist dies der Fall, so akzeptiert der Auftraggeber als Ersatz die Durchführung der Veranstaltung zu einem anderen, gemeinsam vereinbarten Termin. Weitergehende Ansprüche stellt er nicht.

2. Veranstaltungsdurchführung

§7 In der Regel kommt bei unseren Multivisionen ausschließlich gemafreie Musik zum Einsatz. Bei der Präsentation einer Multivision mit nicht gemafreier Musik verpflichtet sich der Auftraggeber zur ordnungsgemäßen Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, gehen auch alle weiteren bei einer Präsentationsveranstaltung anfallenden Gebühren, Abgaben, Steuern etc. zu Lasten des Auftraggebers. Von allen Ansprüchen Dritter, vor allem auch von Schadensersatzansprüchen, die sich aus einer Verletzung dieser Klausel ergeben, sind wir durch den Auftraggeber freizustellen.

§8 Zusätzliche Programmpunkte oder Auftritte Dritter während einer mit uns vereinbarten Veranstaltung bedürfen der vorherigen Absprache mit uns. Dies gilt auch für Parallelveranstaltungen, die sich an die gleiche oder eine ähnliche Zielgruppe richten.

3. Randbedingungen

§9 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die technischen Randbedingungen für die Durchführung der geplanten Veranstaltung zum vereinbarten Zeitpunkt gegeben sind. Neben den branchenüblichen Randbedingungen gehört dazu vor allem: die vollständige Abdunkelbarkeit des Vorführraumes, ausreichend große freie Flächen zum Aufbau von Leinwand und Projektionsanlage und eine ausreichende Stromversorgung. (siehe dazu die gesondert verfügbare „Saalcheckliste“)

§10 Der Auftraggeber informiert rechtzeitig die zuständige Haustechnik, stellt für uns Zufahrts- und Parkmöglichkeiten sicher und sorgt dafür, dass ab dem vereinbarten Zeitpunkt unseres Eintreffens am Veranstaltungsort bis zu unserer Abfahrt nach der Veranstaltung ein Ansprechpartner mit Kenntnissen der örtlichen Gegebenheiten und mit allen notwendigen Schlüsseln anwesend ist.

§11 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Transport der Multivisionsausrüstung aus dem Transportfahrzeug in den Veranstaltungsraum reibungslos möglich ist. D.h. insbesondere, dass alle Türen mindestens einen Meter breit sind und der Zugang von der Zufahrt zum Raum entweder ebenerdig ist (d.h. vollkommen frei von Stufen, Bordkanten etc.) oder ein Lift zur Verfügung steht. Sollte es unvermeidbar sein, dass Teile der Ausrüstung über eine Treppe in den Veranstaltungsraum transportiert werden müssen, stellt der Auftraggeber mindestens zwei kräftige Helfer.

§12 Der Veranstaltungsraum ist vor Beginn der Veranstaltung leergeräumt, geheizt und sauber. Nach der Veranstaltung entfernen wir unsere gesamte Ausrüstung und unsere Aufbauten wieder aus dem Veranstaltungsraum. Alle weiteren Aufräumarbeiten und eventuell notwendige Säuberungsarbeiten übernimmt der Auftraggeber auf seine Kosten.

§13 Falls die Bedingungen nicht erfüllt werden können oder spezielle technische Schwierigkeiten bekannt sind, gibt der Auftraggeber spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung nähere Informationen, um ggf. andere Vereinbarungen zu treffen.

§14 Der Veranstalter haftet für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung. Ferner trifft er die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen, Absprachen mit der Feuerwehr etc. und schließt adäquate Versicherungen ab.

§15 Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen, falls einzelne dieser Bedingungen nicht eingehalten werden. In diesem Falle gelten die gleichen Konditionen wie bei einer Stornierung durch den Auftraggeber (siehe §18).

4. Werbematerial:

§16 Zu Werbezwecken übersandtes Bild- und Textmaterial (außer Plakaten) bleibt unser Eigentum. Es wird in digitaler Form durch uns kostenlos zur Verfügung gestellt. Mit Begleichung des Honorars für die Präsentation einer Multivision erwirbt der Auftraggeber gleichzeitig ausschließlich die Rechte zur Verwendung des Materials zu Zwecken der Veranstaltungswerbung für die mit uns vereinbarte Veranstaltung. Die Weitergabe an Dritte ist ebenfalls ausschließlich zu diesem Zweck erlaubt. Jede Verwendung des Materials - auch durch Dritte - bedarf unserer vorhergehenden Genehmigung. Die Lagerung von Kopien sowie die elektronische Speicherung des Materials ist nur bis zum Ende der jeweiligen Veranstaltungssaison (d.h. bis max. zum 30.06. des Folgejahres) gestattet. Bei unerlaubter Verwendung, Lagerung oder Speicherung des Materials durch Dritte haftet der Auftraggeber. Ansonsten gelten die unten aufgeführten Bedingungen für die Übersendung von Bild- und Textmaterial.

5. Preise und Zahlungsbedingungen:

§17 Der Preis für die Präsentation einer Multivision setzt sich zusammen aus Honorar- und Nebenkosten. Wenn kein anderes Honorar vereinbart wurde, gilt die am Tage der verbindlichen Terminvereinbarung geltende Honorarpreisliste. Wird auf Wunsch des Auftraggebers eine Ergänzung zu einer bestehenden Multivision vorgenommen, wird diese je nach Aufwand gesondert berechnet. Das Honorar beinhaltet Text- und Bildmaterial in digitaler Form. Weitere anfallende Nebenkosten sind 1) Fahrkosten (wenn nicht anders vereinbart gilt der am Vortragstag gültige Kilometersatz der Honorarpreisliste für jeden gefahrenen Kilometer ab und bis zu unserem Geschäftssitz) und 2) eventuell anfallende Übernachtungskosten für zwei Personen in Einzelzimmern (unbedingt Nichtraucherzimmer!). Ansonsten gelten die allgemeinen Zahlungsbedingungen (s.u.).

6. Stornierungen:

§18 Wenn nicht anders vereinbart werden bei Stornierungen einer Terminvereinbarung durch den Auftraggeber folgende Ausfallhonorarsätze fällig:

bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: kein Ausfallhonorar
bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin: 30 % des vereinbarten Honorars
bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars
innerhalb von 30 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: 100% des vereinbarten Honorars.

Wird der Vertrag weniger als 6 Monate vor der Veranstaltung erst abgeschlossen, räumen wir dem Auftraggeber eine Rücktrittsfrist von 14 Tagen ein, innerhalb der kein Ausfallhonorar anfällt. Nebenkosten wie Fahrt- oder Übernachtungskosten werden nur dann dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn sie tatsächlich anfallen (z.B. weil der stornierte Termin in der Mitte einer Tourneestaffel liegt). Gelingt es uns, einen Ersatztermin zu finden, fällt kein Ausfallhonorar an. Gelieferte Plakate werden nur dann nicht in Rechnung gestellt, wenn sie auf Kosten des Veranstalters in einwandfreiem Zustand ans Lager zurückgeschickt werden.

III. Bereitstellung von Bild- und Textmaterial

1. Allgemeines:

§19 Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der Nutzung des Bild- und Textmaterials, die Art der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklären wir unser Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Materials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der Nutzungsart, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt, und wir sind von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.

§20 Geliefertes Bildmaterial bleibt stets unser Eigentum. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der vereinbarten Nutzungsart innerhalb der genannten Frist zur Verfügung gestellt. Durch die eventuelle Leistung von Schadensersatz oder anderen Kosten und Gebühren, die nach diesen Geschäftsbedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte an unserem Bildmaterial.

§21 Jede Form der Veröffentlichung sowie das Anfertigen von Kopien oder Übertragen auf elektronische Datenträger und die Weitergabe an Dritte ist ohne unsere ausdrückliche Genehmigung und eine entsprechende Honorarvereinbarung nicht gestattet.

2. Honorare und Gebühren:

§22 Jede Nutzung unseres Bild- und Textmaterials ist - mit Ausnahme der in §16 genannten Fälle - honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellten Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montage, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Bildtechniken Bestandteil eines neuen Bildwerkes werden.

§23 Honorare sind vor der Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung. Als Verhandlungsgrundlage zu ihrer Ermittlung gelten die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Richtlinien).

§24 Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, den genannten Umfang und den vereinbarten Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Dies gilt auch für die Abbildung eines mit einem unserer Motive bebilderten Objektes (Buch, Plattencover, Prospekt etc.) in einem anderen Medium.

§25 Die Weitergabe von Bild- und Textmaterial sowie die Vergabe von Nachdruckrechten oder ähnlichen Rechten an einer Zweitpublikation bedarf eines gesonderten Vertrages mit uns. Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe unseres Materials an Dritte sowie bei unberechtigter Vergabe von Nachdruckrechten oder Rechten zur elektronischen Publikation an Dritte wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.

§26 Bei Nichtannahme ist der Besteller zur Rücksendung des vollständigen Materials verpflichtet. Verbleiben versandte Originaldias länger als 30 Tage beim Besteller und ist keine ausdrücklich anders lautende Vereinbarung getroffen worden, wird ab dem 31. Tag eine Blockierungsgebühr von € 2,- pro Tag und pro nichtgenutztem Bild fällig. Material, an dem der Besteller vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht durch Zahlung eines Nutzungshonorars erworben hat, ist - unabhängig davon, ob das Material verwendet wurde - wenn keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 90 Tagen (gerechnet vom Datum der Honorarrechnung) zurückzugeben. Andernfalls berechnen wir ab dem 91. Tag ebenfalls eine Blockierungsgebühr von € 2,- pro Tag und pro nichtgenutztem Originaldia.

§27 Das übersandte Originaldia ist versiegelt. Bei Öffnen der Versiegelung wird ein Nutzungshonorar für das betreffende Bild fällig.

§28 Bei Beschädigung oder Verlust von Originaldias ist der Besteller zu einer Entschädigung gemäß der MFM-Richtlinien verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden weiteren Schadens bleibt uns vorbehalten.

3. Verfügungsbeschränkungen, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

§29 Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.

§30 Das Bildmaterial wird von uns nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung fristgemäß wieder zurückzugeben bzw. im elektronischen Speicher zu löschen. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt. Unsere vorherige Zustimmung ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen.

§31 Sofern bei irgend einer Form der Nutzung - insbesondere auch bei einer werblichen - die Persönlichkeitsrechte einer abgebildeten Person verletzt werden können, obliegt die Einholung der Zustimmung der abgebildeten Person dem Besteller. In der Regel liegt uns bereits ein Model-Release vor, den wir auf Wunsch an den Besteller weiterleiten. Wir können allerdings unter keinen Umständen Schadensersatzforderungen übernehmen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder etwa ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Publikationsmediums trägt in jedem Fall die völlige Verantwortung selbst. Er ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet.

§32 Eine Entstellung unserer urheberrechtlich geschützten Werke (bei Bildern durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel / bei Texten durch sinnentstellende Kürzungen, redaktionelle Bearbeitungen oder Umformulierungen) ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei Verstößen hiergegen wird ein Honorar in Höhe des fünffachen normalen Nutzungshonorars fällig.

§33 Bei jeder Form der elektronischen Manipulation genutzter Bilder ist unbedingt vorher unsere Genehmigung einzuholen. Erteilen wir diese Genehmigung, so ist jedes der manipulierten Bilder einzeln und unmissverständlich mit dem Zeichen [M] zu versehen. Diese Regelung gilt auch, wenn im Rahmen der Genehmigung nicht ausdrücklich auf die Markierungspflicht hingewiesen wird.

§34 Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig.

§35 Dia-Duplizierung und Internegative, Reproduktionen, Vergrößerungen und elektronische Speicherung von Bild- oder Textdaten für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung. Wenn nicht schriftlich anders vereinbart sind uns alle mit oder ohne unsere Genehmigung angefertigten Kopien nach Verwendung auszuhändigen; elektronisch gespeicherte Daten sind zu löschen.

§36 Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

§37 Der Besteller haftet uns gegenüber bis zum unversehrten Eintreffen des Bildmaterials bei Hin- und Rücksendung (insbesondere auch bei unsachgemäßer oder mangelhafter Verpackung bei der Rücksendung), auch wenn das Material vom Besteller an Dritte weitergegeben wird. Dies gilt auch, wenn wir das Material auf Wunsch des Bestellers an einen Dritten versenden. Bei Verlust oder Schäden auf dem Versandweg gilt §28.

4. Urheberrecht, Belegexemplar

§38 Wir verlangen unter Hinweis auf §13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild oder Text bestehen kann. Sammelnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild oder Text vornehmen lässt. Unterbleibt die Namensnennung, so haben wir Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar. Der Verwender hat uns von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Dies gilt auch für Werbung, Einblendung in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

§39 Bei Abrechnung ist genau anzugeben, welches Bild und welcher Text in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.

§40 Von jeder Veröffentlichung im Druck oder auf einem austauschbaren Datenträger (CD, Diskette etc.) ist uns gemäß §25 VerlagsG mindestens ein vollständiges Belegexemplar unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

IV. Allgemeine Zahlungsbedingungen

§41 Unsere Rechnungen sind bei Erhalt netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des aktuell gültigen Bundesbankdiskontsatzes zu berechnen.

V. Haftung

§42 Wenn uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, haften wir ausschließlich im Rahmen unserer Berufshaftpflichtversicherung. Auf Anfrage informieren wir gerne über die gültigen Konditionen und die aktuellen Haftungsgrenzen. Außer bei Personenschäden ist die Haftung grundsätzlich auf die Höhe des Honorars beschränkt.

VI. Schlußbestimmungen

§43 Auch bei Lieferungen ins Ausland oder bei Vortragsveranstaltungen außerhalb Deutschlands gilt deutsches Recht als vereinbart.

§44 Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

VII. Datenschutz

§45 Wir weisen unsere Vertragspartner darauf hin, dass alle bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen anfallenden Daten dauerhaft gespeichert werden (§26 BDSchG).